Stellungnahme des VBE NRW: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz

28.04.2021

1. VO zu § 93 Abs. 2 SchulG für das Schuljahr 2021/2022
2. Bericht zur Unterrichtsversorgung 2021/2022

Der VBE NRW nimmt zum Entwurf der Änderungsverordnung Stellung:

Eine wesentliche Änderung findet sich unter
Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1

Ab dem Schuljahr 2021/2022 können die Grundschulen für die ständige Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben, zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen, für die Mitgliedschaft im Lehrerrat und für die Tätigkeit als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen über 0,4 (statt bisher 0,2) Anrechnungsstunden je Stelle verfügen. Diese Änderung begrüßt der VBE ausdrücklich. Sie ist ein erster Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Schulformen.
Der nächste Schritt muss folgen, was bedeutet, dass die Höhe der Anrechnungsstunden zum Schuljahr 2022/2023 auf das Niveau der meisten Schulformen der Sekundarstufe I, auf 0,5 angehoben werden muss.

Dem VBE ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Erhöhung der Anrechnungsstunden für die Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen ein wichtiges Signal ist. Sie können faktisch sehen und erfahren, dass ihre Schulform von der Landesregierung eine Aufwertung erhält und damit in einem Teilbereich an die anderen Schulformen angeglichen wird.

Dennoch weist der VBE darauf hin, dass diesem wichtigen Schritt weitere folgen müssen und zwar im Hinblick auf alle Schulformen. Bisher gilt ausschließlich für die Sekundarstufen II der Gesamtschulen und der Gymnasien ein Anrechnungsschlüssel von 1,2. Die immer größer werdenden Anforderungen an alle Kolleginnen und Kollegen, nicht nur im Hinblick auf Inklusion, Integration und Heterogenität, machen die Anrechnungsstunden in der Höhe von 1,2 für ein zukunftsfestes Lernen und Lehren und eine gesicherte Schul- und Unterrichtsentwicklung für alle Schulformen und Schulstufen notwendig.

Artikel 1 § 8 Relationen ‚Schülerinnen und Schüler je Stelle‘

Der VBE kritisiert, dass keine Veränderungen in den Relationen ‚Schülerinnen und Schüler je Stelle‘ vorgesehen sind, da es sich hier um die Werte handelt, die entscheidend für die Besetzung der Schulen mit Stellen für Lehrkräfte sind.

Besonders hervorzuheben sind hierbei die Schulformen Realschule und Grundschule, da für diese beiden Schulformen weiterhin eine Relation von über 20 gilt. Während für die Realschule die Relation 20,19 umgesetzt wird, gilt für die Grundschule sogar eine Relation von 21,95. Für diese beiden Schulformen muss dringend in einer ersten Stufe neu gedacht und ein geringerer Relationswert eingeführt und umgesetzt werden.

Artikel 1 § 9 Unterrichtsmehrbedarf

Die in Absatz 2 neu aufgenommene Nummer 13 legt die Grundlage zur Einstellung von Personen aus anderen pädagogischen Berufsgruppen (multiprofessionelle Teams) im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I. Der VBE begrüßt diese Änderung, da die Arbeit in multiprofessionellen Teams die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit in den Schulen darstellt.

Der VBE weist aber ausdrücklich darauf hin, dass andere pädagogische Berufsgruppen das Gemeinsame Lernen in den Schulen effektiv durch die je eigene Profession unterstützen und gestalten, diese aber auf keinen Fall einen Ersatz für sonderpädagogische Expertise darstellen.
Das Konzept des Gemeinsamen Lernens wird nur dann für die Schülerinnen und Schüler, ihre Erziehungsberechtigten und die Schulen eine erfolgreiche und zufriedenstellende Umsetzung erfahren können, wenn die notwendigen umfassenden Rahmenbedingungen in personeller, sächlicher und auch räumlicher Hinsicht flächendeckend erreicht sind.


Zu den Ausführungen zur Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2021/2022 auf der Grundlage des Haushalts 2021 nimmt der VBE wie folgt Stellung:

Schülerzahlen

Der VBE weist auf drei wichtige Aspekte hin:

  1. Die steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen werden in den kommenden Jahren in den weiterführenden Schulen ankommen. Umso wichtiger ist es, bereits jetzt die Planungen für die dann notwendigen zusätzlichen Ressourcen anzugehen.
  2. Der Anstieg der Schülerzahlen in den Förderschulen macht einmal mehr deutlich, dass Erziehungsberechtigte für ihre Kinder diese Schulform wählen und daher auch ihr Bestand in ausreichendem Maße gesichert bleiben muss. Das hat unterschiedliche Gründe. Einer davon ist sicherlich aber leider auch, dass in vielen Schulen das Gemeinsame Lernen noch nicht ausreichend gut aufgestellt ist, so dass es noch nicht von allen Beteiligten optimal gelebt werden kann.
  3. Die steigende Schülerzahl in den Schulen des Modellversuchs PRIMUS zeigt sehr deutlich, dass diese Schulen bei Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten beliebt sind. Aus Sicht des VBE ist es nicht nachzuvollziehen, dass die Landesregierung diesen erfolgreichen Schulversuch auslaufen lässt.

Lehrerbedarf

Die unter diesem Bereich aufgeführten Deckungsgrade in den einzelnen Schulformen, die sich generell über 100% befinden, sind aus Sicht des VBE ein rein theoretisches Rechenspiel. Die Wirklichkeit an den Schulen ist eine andere. Lehrkräfte fehlen in vielen Schulen. Das ist der Landesregierung bekannt.
An dieser Stelle kritisiert der VBE noch einmal, dass die Werte in den Relationen ‚Schülerinnen und Schüler je Stelle‘ nicht verändert wurden. Besonders in den Schulformen Grund- und Real-schule sind diese wesentlich zu hoch angesetzt.

Lehrereinstellung

Der VBE freut sich über jede erfolgreiche Einstellung an den Schulen in NRW. Wichtig ist es aber, dass in diesem Bereich exakte, ehrliche Zahlen vermittelt werden. Daher hält es der VBE für unabdingbar, an dieser Stelle zukünftig genau darzustellen, wie sich die Einstellungen in Zahlen je Schulform zusammensetzen:

  • Anzahl der originär ausgebildeten Lehrkräfte
  • Anzahl der Fach- bzw. Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer
  • Anzahl der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
  • Anzahl der Personen für Multiprofessionelle Teams.

An dieser Stelle weist der VBE außerdem darauf hin, dass die Landesregierung eine Möglichkeit finden muss, die Zahlen der Personen, die in befristeten Beschäftigungsverhältnissen angestellt sind, die sog. Nichterfüllerinnen und Nichterfüller, zu erfassen.

Zusammenfassend stellt der VBE fest, dass die Landesregierung mit dem vorgelegten Entwurf der Änderungsverordnung erste richtige Schritte für die Schulen in NRW grundgelegt hat und begrüßt diese Schritte.
In Bezug auf die Relationen ‚Schülerinnen und Schüler je Stelle‘ und die Lehrkräfteversorgung der Schulen in NRW sind noch viele Handlungsoptionen offen.


Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE NRW

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