7. Mitbestimmung auch in der Krise

Der Personalvertretungen bestimmen weiterhin mit. Auch in Zeiten der Krise sind die Mitbestimmungsrechte nicht ausgeschaltet und tritt der Personalrat als dienststelleninterne Interessenvertretung für die Kolleginnen und Kollegen ein. Die VBE Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den jeweiligen Personalräten finden Sie mit Kontaktinformation auf der Homepage des VBE NRW. Auch die Lehrerräte sind bei den durch die Schulleitungen zu treffenden Maßnahmen zu informieren und anzuhören. Eine enge Abstimmung und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne des § 69 SchulG wird hier empfohlen.

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Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


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